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   BVerwG, 07.05.2003 - 3 B 6.03   

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https://dejure.org/2003,28819
BVerwG, 07.05.2003 - 3 B 6.03 (https://dejure.org/2003,28819)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2003 - 3 B 6.03 (https://dejure.org/2003,28819)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 3 B 6.03 (https://dejure.org/2003,28819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Amtliche Festsetzung eines Abschussplanes für Rotwild mit diesbezüglicher Gebührenerhebung - Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 3 B 6.03
    Um das darzulegen, muss eine konkrete Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund angegeben werden, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung und überdies die Erwartung rechtfertigen soll, die Frage werde in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden können, sei also entscheidungserheblich (vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 3 B 6.03
    Eine Aufklärungsrüge setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das Berufungsurteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 472 ).
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